Wer übernimmt die Kosten?

Wer übernimmt die Kosten

Wer übernimmt die Kosten?

Die Tarife für die Pflegeleistungen werden jährlich von den Kanton festgelegt. Krankenversicherer und Kanton bzw. Gemeinden müssen sich mit einem Beitrag am festgelegten Pflegetarif beteiligen.

Die Pflegeleistungen sind auf ärztliche Verordnung durch die Krankenversicherung unter Abzug des Selbstbehaltes und der Franchise gedeckt.

Die Pflegeleistungen der Spitex Sun werden von der Grundversicherung aller Krankenkassen übernommen. Folgende Kosten werden von der Krankenkassen übernommen.

Tarife

Abklärung und Beratung Fr. 76.90/Std.
Untersuchung und Behandlung Fr. 63.00/Std.
Grundpflege Fr. 52.60/Std

 

Patientenbeteilligung

Im Kanton Aargau wird für pflegerische Leistungen der Spitex (Pflege zu Hause) eine Patientenbeteiligung von 20 % pro Leistungsart gemäss Art. 7a Krankenpflege – Leistungsverordnung (KLV) verrechnet (maximal Fr. 15.35 pro Tag). Die Patientenbeteiligung wird nicht vom Versicherer übernommen.Sind Sie berechtigt, Ergänzungsleistungen (EL) zu erhalten? Dann wird dieser Beitrag von Ihrer Ausgleichskasse übernommen.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung der Patientenbeteiligung erfolgt monatlich direkt über die Spitex Sun. Kassenpflichtige Leistungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen von Krankenkassen. Im Rahmen einer Zusatzversicherung auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt.

Weitere Dienstleistungen (Transporte, Begleitung, Einkaufen etc. sind nicht kassenpflichtige Leistungen) nach Absprache.