Wer übernimmt die Kosten?
Die Tarife für die Pflegeleistungen werden jährlich von den Kanton festgelegt. Krankenversicherer und Kanton bzw. Gemeinden müssen sich mit einem Beitrag am festgelegten Pflegetarif beteiligen.
Die Pflegeleistungen sind auf ärztliche Verordnung durch die Krankenversicherung unter Abzug des Selbstbehaltes und der Franchise gedeckt.
Die Pflegeleistungen der Spitex Sun werden von der Grundversicherung aller Krankenkassen übernommen. Folgende Kosten werden von der Krankenkassen übernommen.
Tarife
Abklärung und Beratung | Fr. 76.90/Std. |
Untersuchung und Behandlung | Fr. 63.00/Std. |
Grundpflege | Fr. 52.60/Std |
Patientenbeteilligung
Im Kanton Aargau wird für pflegerische Leistungen der Spitex (Pflege zu Hause) eine Patientenbeteiligung von 20 % pro Leistungsart gemäss Art. 7a Krankenpflege – Leistungsverordnung (KLV) verrechnet (maximal Fr. 15.35 pro Tag). Die Patientenbeteiligung wird nicht vom Versicherer übernommen.Sind Sie berechtigt, Ergänzungsleistungen (EL) zu erhalten? Dann wird dieser Beitrag von Ihrer Ausgleichskasse übernommen.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung der Patientenbeteiligung erfolgt monatlich direkt über die Spitex Sun. Kassenpflichtige Leistungen werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflichtleistungen von Krankenkassen. Im Rahmen einer Zusatzversicherung auf ärztliche Verordnung teilweise gedeckt.
Weitere Dienstleistungen (Transporte, Begleitung, Einkaufen etc. sind nicht kassenpflichtige Leistungen) nach Absprache.