Ja! Wenn die Spitex über eine kantonale Bewilligung verfügt und die Pflege ärztlich verordnet ist, werden die Leistungen von der Krankenkasse übernommen – unabhängig davon, ob es sich um eine private oder öffentliche Spitex handelt.
Nein, für die krankenkassenanerkannten Pflegeleistungen (Grundpflege, Behandlungspflege, Untersuchung/Beratung) gelten für private und öffentliche Organisationen die gleichen Tarife. Alle von der Krankenkasse anerkannten Leistungen werden nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt vergütet.
Patientenbeteiligung: Je nach Kanton zahlen Sie pro Tag eine Beteiligung an den Pflegekosten (maximal CHF 15.35/Tag), unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Hauswirtschaft & Betreuung: Kosten für Haushaltshilfe (Putzen, Kochen, Einkaufen) werden in der Regel nicht von der obligatorischen Krankenkasse übernommen und müssen privat oder über eine Zusatzversicherung bezahlt werden.
Ein Ersteinsatz kann bei vielen privaten Anbietern sehr flexibel und oft innerhalb von 24 Stunden organisiert werden.
Für kassenpflichtige Leistungen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Organisation führt anschliessend eine Bedarfsabklärung durch, um den genauen Umfang der Pflege festzulegen.
Ja. Wenn Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, können bestimmte Kosten für Pflege und Unterstützung (Hauswirtschaft, Betreuung) ganz oder teilweise übernommen werden. Dies hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
